Vor rund 14 Tagen hätte wohl noch keiner geglaubt, wo wir heute stehen und welche Auswirkungen die Corona-Pandemie tatsächlich hat. Ich habe Respekt vor der Leistung der Bundesregierung für die nun nachgebesserten und umfangreichen Hilfspakete mit dem Statement „koste es was es wolle!“. Ich begrüße die Einstellung der Bundesregierung, vor allem der Fokussierung und der höchsten Priorität Menschenleben zu retten! Auch nach dem Ausnahmezustand muss sowohl der Rechtsstaat als auch unsere Wirtschaft wieder funktionieren.

Eine schwere Aufgabe, die zahlreiche Maßnahmen erfordert. Ich sehe ein großes Problem dahingehend, dass es nur schwer absehbar ist, wann wir wieder in einen geordneten Alltag wechseln können. Diese Zeit der Ungewissheit macht es gerade in wirtschaftlicher Hinsicht kaum möglich, für Unternehmen zielsichere Krisenmaßnahmen zu treffen. Es ist ein erster positiver Schritt der Bundesregierung, entsprechende Hilfsmaßnahmen für vom Corona Virus betroffene Unternehmen so rasch wie möglich umzusetzen, mit dem primären Ziel, Arbeitsplätze zu sichern, Liquiditätsengpässe auszugleichen, um vor allem dadurch zahlreiche Insolvenzen abzufedern.

Die Bundesregierung bietet einzelnen betroffenen Unternehmen Sofortmaßnahmen und Überbrückungsmaßnahmen zusammengefasst wie folgt an:

  • Härtefonds für ein Ein-Personen-Unternehmen und Kleinstbetriebe;
  • Überbrückungsgarantien für Betriebsmittelkredite für Einzelunternehmen sowie Klein- und mittlere Unternehmen (die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken!);
  • Direktkredite betroffener Unternehmen (vor allem für mittlere Betriebe);
  • Steuerstundungen, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Abstandnahme von Nachforderungszinsen, Stundungszinsen und Säumniszuschlägen durch das Finanzamt!;
  • Stundungen, Ratenzahlungen, Herabsetzung von Beitragsgrundlagen und Nachsicht von Verzugszinsen der Sozialversicherung der Selbstständigen;
  • Stundungen, Ratenzahlungen, Nachsicht bei Säumniszuschlägen, Aussetzung von Exekutionsanträgen und Insolvenzanträge der österreichischen Gesundheitskasse.
  • Keine Vorschreibung der Grundumlage für das Jahr 2020 der Wirtschaftskammer.

Diese Hilfsmaßnahmen dienen vor allem dazu, den betroffenen Unternehmen eine finanzielle Stabilität zu sichern, vor allem in der wirtschaftlichen Krise Liquidität zuzuführen, um den tat-sächlichen wirtschaftlichen Ruin zu vermeiden, was wiederum massiv die Arbeitslosigkeit erhöhen würde.

Dabei möchte ich vor allem sämtliche Geschäftsführer sowie Unternehmensinhaber darauf hinweisen, die wirtschaftlichen Entscheidungen für das jeweilige Unternehmen, müssen auch vom Unternehmen selbst getroffen werden. Inwiefern dem einzelnen Unternehmen, diese Hilfsmaßnahmen dienlich sind, muss ausschließlich unternehmensintern bestimmt werden.

Diese massiven Eingriffe der Bundesregierung in die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen, wirkt sich auch unterschiedlich auf die einzelnen Wirtschaftszweige und vor allem auf die einzelnen Unternehmen aus, sodass jedes Unternehmen durch die vertretungsbefugten Organe, wirtschaftliche Maßnahmen völlig individuell treffen muss. Gerade die noch ungewisse Dauer der Pandemie und die Aufrechterhaltung der Maßnahmen der Bundesregierung macht es zum derzeitigen Zeitpunkt äußerst schwierig, zielführende und effektive wirtschaftliche Maßnahmen zu treffen (siehe oben).

Ich appelliere an die österreichischen Unternehmen und deren vertretungsbefugten Organe, sich nicht nur von der medialen berichten sowie Maßnahmen der Bundesregierung leiten zu lassen. Nehmen Sie fachlich, kompetente Unterstützung von Rechtsanwälten und Steuerberatern in Anspruch um diese wirtschaftliche Krise zu bewältigen!

Manche Wirtschaftszweige werden aufgrund der zwingenden Betriebsschließungen mit voller Härte getroffen. Es kommt bei zahlreichen Unternehmen zu einem hundertprozentigen Umsatzverlust, was offenkundig unweigerlich zur Begründung der Zahlungsunfähigkeit führt.

Unabhängig von den wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung hat verpflichtend jedes Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen sowie insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu prüfen. Das Team der KPMR und ich stehen Ihne als Verantwortliche sehr gerne zur Verfügung. Wir begleiten Sie in dieser wirtschaftlichen Krise und versuchen vor allem, die wirtschaftliche Existenz Ihres Unternehmens in Form von zielführenden Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen erforderlichen Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung, sicherzustellen.

Was sind die ersten Schritte?

  • Vereinbarung eines Termins in unserer Rechtsanwaltskanzlei, um vorab die ersten wirtschaftli-chen Maßnahmen gemeinsam zu erörtern;
  • gemeinsame Bestimmung der Inanspruchnahme der erforderlichen finanziellen Hilfsmaßnah-men der Bundesregierung;
  • Wirtschaftlicher Notfallplan:
    • Erstellung eines Vermögensstatus (nach Zerschlagungswerten)
    • Fortbestehensprognose für die nächsten 6 Monate

Reagieren Sie rasch und warten Sie nicht ab!

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