Im Sommer erhöht sich massiv der Flugverkehr aufgrund der Urlaubszeiten, sodass im Flugverkehr Verspätungen von Flügen vorprogrammiert sind. Eine Flugverspätung löst dann Ansprüche des Fluggastes aus, wenn er am Endziel mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden ankommt.

Es wurde dazu eine Verordnung der EU erlassen (Fluggastrechte-Verordnung). Dabei ist zu beachten, dass die Verordnung im europäischen Raum gültig ist. Wenn ein Flug mit mindestens drei Stunden Verspätung am Zielflughafen ankommt, dann ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine Entschädigung von EUR 250,00 bis EUR 600,00 an den Fluggast zu bezahlen. Zusätzlich hat der Fluggast ein Recht auf Serviceleistungen, wie kostenlose Verpflegung, bis hin zur kostenlosen Übernachtung in einem Hotel.

Die Entschädigung für verspätete Flüge richtet sich nach der Entfernung – dadurch ergeben sich pauschal folgende Entschädigungsbeträge:

Entfernung in km Entschädigungsbetrag
bis 1.500 250,00 €
1.500 bis 3.500 400,00 €
ab 3.500 600,00 €

Die Zahlung der Entschädigung hat mittels Barzahlung, elektronischer oder gewöhnlicher Überweisung oder Scheck zu erfolgen. Bei schriftlichem Einverständnis des Fluggastes kann die Zahlung auch in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen beglichen werden.

Bei Nichtbeförderung oder Annulierung des Fluges – nicht jedoch bei Verspätung (siehe oben) – hat der Fluggast die Wahl zwischen der Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer anderweitigen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes (vorbehaltlich verfügbarer Plätze).

Die Kosten der Beförderung zum ursprünglichen Zielflughafen oder zu einem sonstigen nahegelegenen, mit dem Fluggast vereinbarten Zielort, hat die Fluggesellschaft zu tragen. Diese Unterstützungspflichten muss die Fluggesellschaft auch bei Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen erfüllen.

Bei Nichtbeförderung, Annulierung oder Verspätung muss die Fluggesellschaft unentgeltlich folgende Leistungen anbieten:

  • Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit
  • 2 Telefonate, Telefaxe oder E-Mails
  • Hotelunterbringung, falls ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten oder ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten Aufenthalt notwendig ist; gegebenenfalls auch die Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um ihre gesamten Ansprüche der Höhe nach zu verifizieren und gegenüber der Fluglinie in Ihrem Interesse geltend zu machen.

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