Vor allem Privatpersonen werden oft zum Opfer der Zinsenfalle. Die Ursachen einer Zahlungsunfähigkeit liegen meist in langfristiger Arbeitslosigkeit, Einkommensverschlechterung aufgrund von Ehescheidungen oder einer gescheiterten Selbstständigkeit. In der heutigen Konsumgesellschaft werden zahlreiche Konsumgüter durch Banken fremdfinanziert , was schlussendlich dazu führen kann, dass nicht mehr jede Kreditrate  fristgerecht bezahlt werden kann. Die Privatperson stellt ihre Zahlungen ein und die Gläubiger sind gezwungen, die offenen Verbindlichkeiten einzutreiben.

Ab diesem Zeitpunkt wird der Schuldner nicht nur Opfer der Zinsenfalle, sondern auch der Betreibungskosten. Die Kredite werden fällig gestellt und es ist sich häufig der Schuldner nicht bewusst, in welcher Höhe nun aus den offenen Kreditverbindlichkeiten zusätzliche Zinsen und Kosten anfallen. Die Zinsen werden immer wieder auf das Kapital aufgeschlagen (kapitalisiert) und führen bei längerfristigen offenen Verbindlichkeiten zu einer extremen Erhöhung des Kapitals. Laut dem Schuldenreport aus dem Jahr 2019 liegt einer Durchschnittverschuldung von EUR 68.000,00 ein Grundkapital von nur EUR 25.000,00 zugrunde. Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzuges ist der Schuldner enormen zusätzlichen Kosten, vor allem Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten ausgesetzt, die schlussendlich dazu führen, dass der Schuldner seine offenen Verbindlichkeiten samt den zusätzlichen Zinsen und Kosten aufgrund seiner Einkommenslage keinesfalls mehr tilgen kann. Die Insolvenzpraxis zeigt vielmehr, dass gerade Privatinsolvenzen überwiegend durch den zusätzlichen Anfall von Zinsen und Betreibungskosten verursacht werden.

Es kann sohin grundsätzlich der aktuellen Diskussion zugestimmt werden. Auch ich befürworte eine maximale Verschuldung, sodass der einzelne Schuldner jedenfalls die Möglichkeit hat, seine offenen Schulden ordentlich zu regulieren. Das politische Anliegen, eine gesetzliche Deckelung in der Verrechnung von Zinsen und Kosten anzusetzen, sodass eine Maximalverschuldung inklusive Zinsen und Kosten mit einer Verdoppelung gedeckelt ist, halte ich für sinnvoll, jedoch muss die gesetzliche Regelung klar und vollständig formuliert werden. Es müssen sohin klare Voraussetzungen normiert werden, um vor allem auch einem Schuldenmissbrauch entgegenzuwirken. Erst ab dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, dessen Zeitpunkt klar nach den Kriterien der Judikatur gesetzlich normiert werden sollte, sehe ich ei-ner schuldnerfreundlichen Gesetzesregelung positiv entgegen.

Nach meiner jahrelangen Erfahrung werden die Schuldner auch aus eigenem Verschulden Opfer der Schuldenfalle, zumal die Regulierung der Schulden meist nicht unmittelbar nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Einstellung der einzelnen Zahlungen durch die Schuldner erfolgt, sondern häufig erst viele Jahre später. Es sollte den Schuldnern schon bewusst sein, dass ab jenem Zeitpunkt die Regulierung der offenen Schulden in Angriff genommen werden muss, ab dem es ihnen nicht mehr möglich ist, sämtliche fällige Schulden fristgerecht zu be-zahlen. Würden sämtliche Schuldner unmittelbar im Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bzw. bei Einstellung der Zahlungen tätig werden, dann könnte der Schuldner selbst die Verrech-nung von unverhältnismäßig hohen Zinsen und Kosten vermeiden.

Ich habe jahrelange Erfahrung in der Regulierung von Schulden, vor allem auch von Privatpersonen, und kann ich Ihnen nur empfehlen, unverzüglich nach der Erkenntnis, sämtliche fällige offenen Verbindlichkeiten nicht mehr fristgerecht bezahlen zu können, eine Schuldenberatung in meiner Kanzlei in Anspruch nehmen. Mein Team und ich können Sie sehr gerne in Ihrer Schuldenregulierung vertreten und vor allem auch beraten, sodass Sie keinesfalls Opfer der Schuldenfalle werden.

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