Wir sind seit vielen Jahren spezialisiert auf Privatkurse in Österreich, vor allem den Abschluss von Zahlungsplänen sowie die Einleitung eines (sekundären) Abschöpfungsverfahrens. In der heutigen Gesellschaft und dem schnelllebigen Wirtschaftsleben gestalten sich vor allem auch die Schuldenbildung von Privatpersonen oft sehr kompliziert. Es ist auch beim Privatkonkurs großes Erfahrungswissen und Fingerspitzengefühl unabdingbar.

Unser Kanzleiteam, hat ein unkompliziertes Verfahren entwickelt, das bei Vorlage der entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnisse, ein rasches Regulierungskonzept der Schuldner ermöglicht. Das Insolvenzrecht gibt natürlichen Personen die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Privatkonkurses (= Schuldenregulierungsverfahren) unkompliziert und einfach von den Restschulden zu befreien. D. h. nichts anderes als, dass ein Großteil der Schulden entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit erlassen wird. Die Restschuldbefreiung setzt jedoch ein formelles Verfahren voraus, nämlich den Privatkonkurs. Innerhalb dessen wird sämtlichen Gläubigern ein Zahlungsplan angeboten. Findet der Zahlungsplan bei den Konkursgläubigern keine Zustimmung, besteht sekundär die Möglichkeit, sich seiner Schulden auch entgegen dem Willen der Gläubiger, in Form eines Abschöpfungsverfahrens, zu befreien.

In diesem Zusammenhang ist umfangreiches insolvenzrechtliches Erfahrungswissen von großem Vorteil. Dank eines solchen, lässt sich rasch beurteilen, ob für den einzelnen Schuldner primär der Zahlungsplan oder vielleicht sogar die Abschöpfung (maßgeschneidert) von Vorteil ist. Sowohl die Annahme eines Zahlungsplanes als auch die Einleitung eines Abschöpfungsverfahrens setzt jedoch die Eröffnung eines Privatkonkurses (= Schuldenregulierungsverfahren) voraus. Es handelt sich somit um ein gerichtliches Restschuldbefreiungsverfahren.

Zu erwähnen ist, dass es dem Schuldner natürlich davor noch möglich ist, seinen Gläubigern einen außergerichtlichen Ausgleich anzubieten, der für den Fall der Einstimmigkeit aller Gläubiger, ebenfalls einen hohen Schuldenerlass beinhaltet.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, unkompliziert und rasch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Privatpersonen zu prüfen und darauf aufbauend unverzüglich ein entsprechendes Schuldenregulierungskonzept individuell nach den Interessen des einzelnen Schuldners zu erarbeiten.

Das Schuldenregulierungskonzept beinhaltet die im jeweiligen individuellen Interesse des einzelnen Schuldners liegenden rechtlichen Maßnahmen, die unabdingbar erforderlich sind, um ihre Schulden zu regulieren und einen erheblichen Schuldennachlass zu erwirken.

Wir regulieren nicht nur ihre Schulden, sodass ihre wirtschaftliche Existenz zukünftig wieder sichergestellt ist, sondern erzielen auch gegenüber den Gläubigern einen erheblichen Nachlass ihre fälligen Schulden. Die Kosten unseres Einschreitens machen sich vor allem dadurch vielfach bezahlt.

Wir empfehlen, unverzüglich, sofern es Ihnen nicht mehr möglich ist ihre fälligen Schulden fristgerecht zu bezahlen, einen Rechtsanwalt im Spezialgebiet Insolvenzrecht beizuziehen.

Sehen sie keine Aussicht mehr, können sie ihre Schulden fristgerecht nicht mehr bezahlen, kommt es bereits zu zahlreichen Mahnschreiben von Inkassobüros, wurden sie bereits verklagt, steht schlussendlich der Gerichtsvollzieher schon vor der Türe, dann ist es Zeit zu reagieren, aktiv zu werden und ihre Schulden zu regulieren.

Wir stehen Ihnen persönlich zur Seit und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ein entsprechendes Schuldenregulierungskozept. Dieses wird im Einvernehmen umgesetzt, um ihre Zukunft zu sichern.

Vereinbaren Sie bei uns einen Termin, wir bieten Ihnen eine angenehme Atmosphäre und stehen Ihnen mit einem guten Gespür für Ihre persönliche Situation zur Verfügung.

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