Rechtsanwalt Dr. Kaltseis berät im Erbrecht
Ihr Anwalt Dr. Kaltseis

Erbrecht

Unter Erbrecht versteht man zunächst die Summe aller Vorschriften, die die Rechtsnachfolge betreffend Vermögen eines Verstorbenen (=Erblasser) regeln.

Es kann jeder von Todes wegen frei über sein Vermögen verfügen!

Es kann jeder selbst bestimmen, an wen nach seinem Tod sein Vermögen fallen soll (= Testierfreiheit). Hat der Verstorbene keine Verfügung (insb. Testament) getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Zu beachten ist jedoch das Pflichtteilsrecht, das einen gewissen Ausgleich zwischen der Testierfreiheit und der gesetzlichen Erbfolge schafft.

Das Pflichtteilsrecht schränkt die Testierfreiheit ein (!).

  • Was kann ich testamentarisch regeln und wie?
  • Habe ich einen Pflichtteilsanspruch?
  • Welche Folgen hat eine Zuwendung (insb. Schenkung) zu Lebzeiten im Todesfallzeitpunkt?

Mein anwaltliches Leistungsangebot erfasst

  • die Beratung und Vertretung in Erbrechtsstreitigkeiten, sowie
  • die Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testament, Kodizill, Vermächtnis, Erbvertrag, usw.).

In der Praxis zeigt sich, dass gerade Erbrechtsstreitigkeiten komplex, langwierig und kostenintensiv sind. Um bereits zu Lebzeiten künftige Erbstreitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, sollte eine letztwillige Verfügungen (Testament, Vermächtnis oder Erbvertrag) getroffen werden.

Fachartikel zum Thema.

  • Published On: 18. November 2016Kategorien: Erbrecht

    Im Mittelpunkt der Erbrechtsreform (ErbRÄG 2015) steht eine große, umfassende sprachliche und zum Teil auch inhaltliche Modernisierung der gesamten erbrechtlichen Bestimmungen des ABGB.